Neues zur Veräußerung einer freiberuflichen Praxis und der Inanspruchnahme des ermäßigten Steuersatzes …
… nach § 18 Abs. 3 i. V. m. § 34 Abs. 3 EstG bei späterer Wiederaufnahme der freiberuflichen Tätigkeit
(Folgende Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar)
Grundsätzlich setzt die tarifbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Praxis voraus, dass der Steuerpflichtige die wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen seiner bisherigen Tätigkeit entgeltlich und definitiv auf einen Käufer überträgt. Hierzu muss der Veräußerer seine freiberufliche Tätigkeit in seinem bisherigen örtlichen Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit einstellen. Mehr lesen „Neues zur Veräußerung einer freiberuflichen Praxis und der Inanspruchnahme des ermäßigten Steuersatzes …“