Längst überfällige Modernisierung des Personengesellschaftsrechtes auf einem guten Weg

Nachfolgender Artikel stellt keine Rechtsberatung dar

Die vom Bundesjustizministerium eingesetzte Kommission zur Erarbeitung eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechtes hat am 20.04.2020 einen ersten Entwurf vorgelegt. Das vorgeschlagene Gesetzespaket sieht Änderungen von rund 39 Gesetzen vor.

Insbesondere beinhaltet der Entwurf folgende Vorschläge:

  • Für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts soll ein Register, ähnlich dem Handelsregister, eingeführt werden, in das die entsprechenden Gesellschaften des bürgerlichen Rechts eingetragen werden können.
  • Die handelsrechtlichen Rechtsformen – somit auch die GmbH & Co.KG, die OHG und die KG – sollen nunmehr auch für freiberufliche Tätigkeiten, wie beispielsweise von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gewählt werden können.
  • Darüber hinaus soll für Personengesellschaften, wie u. a. bei der GmbH gegeben, ein gesetzlich geregeltes Beschlussmängelrecht eingeführt werden, damit die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen schnell und rechtssicher geklärt werden kann.

Nähere Einzelheiten hierzu sind auf der Internetseite des BMJV abrufbar. Es bleibt demnach zukünftig auch im Personengesellschaftsrecht spannend. Die Reformen sind längst überfällig, da es dem Personengesellschaftsrecht je her an Transparenz mangelt. Mithin sind für Geschäftspartner und Gläubiger die Strukturen der Gesellschaften fast nicht zu durchdringen. Auch kann im Personengesellschaftsrecht mangels exakter gesetzlicher Bestimmungen vieles individualvertraglich geregelt werden. Zudem besteht grundsätzlich keine Veröffentlichungspflicht im Bundeanzeiger.  Es ist davon auszugehen, dass in der 2. Jahreshälfte 2020 die dringend erforderliche Reform des in die Jahre gekommenen Personengesellschaftsrechtes erfolgen wird.