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Augen auf bei der Insolvenzantragstellung!

Nachfolgender Artikel stellt keine Rechtsberatung dar

Im Rahmen des Beschlusses vom 18.11.2021 – IX ZB 1/21 (LG Neubrandenburg) hat der der Bundesgerichtshof entschieden, dass unrichtige schriftliche Angaben des Schuldners über seine wirtschaftlichen Verhältnisse in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch dann zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen können, Mehr lesen „Augen auf bei der Insolvenzantragstellung!“