Finanzgericht darf vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude nicht durch die mittels der Arbeits­hilfe des Bundesfinanzministeriums ermittelte Aufteilung ersetzen

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Mit Urteil v. 21.7.2020 – IX R 26/19 hat der Bundesfinanzhof in München (BFH) entschieden, dass das Finanzgericht eine vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude,

die nicht den realen Wertverhältnissen in grundsätzlicher Weise entspricht und wirtschaftlich nicht haltbar ist, nicht durch die Arbeitshilfen des Bundesfinanzministeriums ermittelte Aufteilung ersetzen darf, da die Arbeitshilfen einen sog. Orts- oder Regionalisierungsfaktors bei der Ermittlung des Gebäudewerts nicht berücksichtigen. Mehr lesen „Finanzgericht darf vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude nicht durch die mittels der Arbeits­hilfe des Bundesfinanzministeriums ermittelte Aufteilung ersetzen“