Geschäftsführer aufgepasst!

Folgender Artikel stellt keine Rechtsberatung dar!

Neue Restrukturierungsmöglichkeit für Unternehmen ab 01.01.2021 nach dem StaRUG

Mit dem ab dem 01.01.2021 in Kraft getretenen Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) bietet nunmehr der Gesetzgeber sanierungswilligen Unternehmen die Möglichkeit sich auf der Grundlage eines selbst gestalteten und von den planbetroffenen Gläubigern mehrheitlich angenommenen Restrukturierungsplans auch gegen den Willen einzelner Gläubiger zu restrukturieren und ein Insolvenzverfahren zu vermeiden. Mehr lesen „Geschäftsführer aufgepasst!“

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