Aufgepasst neue Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung bzgl. nahestehender Personen des OLG Zweibrücken!

Folgender Artikel stellt keine Rechtsberatung dar!

Der Entscheidung des OLG Zweibrücken lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Der insolvente Schuldner arbeitete mit seiner Ehefrau zusammen in seinem damaligen Betrieb. Die Ehefrau reichte an den Schuldner ein partiarisches Darlehen (gewinn- /umsatzabhängig) in Höhe von EUR 119.000,00 aus, welches der Ehefrau ein vertragliches Recht zur Einsicht in die Buchführung/Geschäftsunterlagen gab. Nach der Scheidung im Jahre 2014 lebt der Schuldner und die Beklagte weiter auf dem betrieblichen Anwesen in zwei getrennten Wohnungen. Die Beklagte setzte ihre Arbeit im Betrieb des Schuldners fort. Im Jahre 2017 stellte der Insolvenzschuldner den Betrieb vollumfänglich ein und veräußerte seinen Warenbestand. Mit den erzielten Verkaufserlösen hat er zum großen Teil das Darlehen seiner Ex-Ehefrau zurückgeführt. Nachfolgend meldete der Insolvenzschuldner wegen drohender Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 18 InsO Insolvenz an. Darauf hin verlangte der Insolvenzverwalter des Schuldners nach § 133 InsO (Vorsatzanfechtung) die gezahlten EUR 89.000,00 im Wege der Insolvenzanfechtung zurück.

Die Vorinstanz (LG Frankenthal) konnte der Insolvenzverwalter gewinnen. Auch im Rahmen der Berufungsinstanz sah das OLG Zweibrücken ein Anspruch nach § 133 InsO zu Gunsten des Insolvenzverwalters gegeben. Abweichend von bisherigen Entscheidungen war der Schuldner zum Zeitpunkt der Zahlung nicht zahlungsunfähig, sondern ledig drohend zahlungsunfähig. Das OLG führt hierzu aus, dass für die Bejahung des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes bei der drohenden Zahlungsunfähigkeit weitere Umstände hinzukommen müssen, wie z. B. das Bewusstsein alsbald Insolvenzantrag stellen zu müssen. Hierfür reichte es dem Gericht aus, dass der Schuldner Vermögen an einen einzelnen Gläubiger gezielt transferiert hatte. Er wusste somit, dass eine spätere bzw. zukünftige Insolvenzantragstellung unausweichlich sein wird. Auch ordnete das OLG die Ex-Ehefrau als nahstehende Person im Sinne des § 138 InsO ein, da diese weiterhin im Betrieb des Insolvenzschuldners mitarbeitete und aufgrund eines Dienstverhältnisses besondere Informationsmöglichkeiten (Insiderwissen) besaß.

Folgerichtig hat das OLG mit dieser Entscheidung den Gläubigerschutz gestärkt und selbst bei einer Vermögensverschiebung während einer nur drohenden Zahlungsunfähigkeit, eine Vorsatzanfechtung i. S. d. § 133 Abs. 1 InsO bejaht.

Es sei daher bei jeder Vermögensverschiebung im Vorfeld einer Insolvenzantragstellung zur Vorsicht gemahnt. Es sollten im Rahmen der Insolvenzberatung solche anfechtbaren Sachverhalte vermieden werden, welche ggf. sogar noch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Auch muss im Vorfeld einer Insolvenzantragstellung über das Privatvermögen einer natürlichen Person abgewogen werden, ob nicht aufgrund der drohenden Insolvenzanfechtung der Schaden größer ist, als die nachfolgende Entschuldung mittels Restschuldbefreiung.

Als erfahrene Fachanwälte für Insolvenzrecht stehen Ihnen die Haspel Rechtsanwälte in diesen Fragen gerne beratend zur Seite.

Auch wurde ein „Corona-Schutzschirmverfahren“ beschlossen

Folgender Artikel stellt keine Rechtsberatung dar!

Im Rahmen des SanInsFoG – BT-Drs. 19/24181, 19/24903 (Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts) wird Corona-Betroffenen nunmehr die Möglichkeit eröffnet, mittels der bisher geltenden Regeln der InsO-Eigenverwaltung unter einen Schutzschirm Mehr lesen „Auch wurde ein „Corona-Schutzschirmverfahren“ beschlossen“

Räumungspflicht des Insolvenzverwalters grundsätzlich keine Masseverbindlichkeit!

Folgender Artikel stellt keine Rechtsberatung dar!

Die insolvente Schuldnerin errichtete auf einem gemieteten Grundstück eine in ihrem Eigentum stehende Leichtbaumetallhalle, die sie aufgrund der eingegangenen Verpflichtung im Mietvertrag bei Vertragsbeendigung zu entfernen hatte. Die Leichtbaumetallhalle war nur vorübergehend mit dem Grund und Boden verbunden, sodass sie nicht Grundstücksbestandteil gem. § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB wurde. Mehr lesen „Räumungspflicht des Insolvenzverwalters grundsätzlich keine Masseverbindlichkeit!“

Corona Unternehmen Hilfe

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht teilweise bis zum 31.12.2020 verlängert!

Nachfolgender Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.

Bei Vorliegen eine Insolvenzgrundes (Überschuldung/Zahlungsunfähigkeit) sind Geschäftsleiter von Kapitalgesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, AG, etc.) gemäß der Insolvenzordnung zur Insolvenzantragstellung verpflichtet. Mehr lesen „Aussetzung der Insolvenzantragspflicht teilweise bis zum 31.12.2020 verlängert!“

Recht

Achtung Insolvenzschuldner bei Anmeldung von Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlungen!

„Lt. Bundesgerichtshof kann der Gläubiger mittels Vorlage eines vollstreckbaren Auszuges aus der Insolvenztabelle den Nachweis für die Vollstreckung in den sog. Vorratsbereich

Mehr lesen „Achtung Insolvenzschuldner bei Anmeldung von Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlungen!“

Geschäftsführer aufgepasst, im Rahmen der Gesellschaftsinsolvenz!

Lt. Bundesfinanzhof (BFH, Urt. v. 16.5.2017 – VII R 25/16) ist der von den Finanzbehörden wegen rückständiger betrieblicher Steuern persönlich als Haftungsschuldner nach § 69 AO in Anspruch genommene Geschäftsführer einer GmbH nach § 166 AO im Haftungsverfahren Mehr lesen „Geschäftsführer aufgepasst, im Rahmen der Gesellschaftsinsolvenz!“

Verlustabzug bei insolvenzbedingtem Ausfall einer Darlehensforderung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Von einem endgültigen Ausfall einer Kapitalforderung  i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der privaten Vermögenssphäre ist lt. Bundesfinanzhof erst dann auszugehen, wenn endgültig feststeht, Mehr lesen „Verlustabzug bei insolvenzbedingtem Ausfall einer Darlehensforderung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen“