Bei „Doppelbesicherung“ ist der Gesellschafter lt. BGH im Verhältnis zur insolventen Gesellschaft (GmbH) zur vorrangigen Befriedigung der von ihm besicherten Verbindlichkeiten verpflichtet!

Im Anschluss an BGHZ 192,9 entschied der BGH nunmehr mit Urteil vom 13.07.2017 – IX ZR 173/16, dass wenn eine Gesellschaft (Insolvenzschuldnerin)  ein von ihr selbst und ihrem Gesellschafter besichertes Darlehen (i. d. R. Kontokorrentkredit) gegenüber dem Darlehensgeber Mehr lesen „Bei „Doppelbesicherung“ ist der Gesellschafter lt. BGH im Verhältnis zur insolventen Gesellschaft (GmbH) zur vorrangigen Befriedigung der von ihm besicherten Verbindlichkeiten verpflichtet!“

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