Mindestlohngesetzt ist kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten der Arbeitnehmer!
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Mit einem sehr interessanten Urteil vom 30.03.2023 -8AZR 120/22- hat das Bundesarbeitsgericht ausgeurteilt, dass der Geschäftsführer einer GmbH gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der GmbH nicht deshalb auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB haftet, Mehr lesen „Mindestlohngesetzt ist kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten der Arbeitnehmer!“