Als Fachanwälte für Steuerrecht verfügen die Rechtsanwälte Haspel über langjährige Erfahrungen im Insolvenz- und Sanierungssteuerrecht. Auch werden in Zusammenarbeit mit verschiedenen Steuerberatern eine Vielzahl unterschiedlicher komplexer steuerlicher Fälle erfolgreich betreut.
Unsere Schwerpunkte liegen hier in folgenden Tätigkeitsbereichen:
- Existenzgründung, Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften aus steuerlicher Sicht
- Steuerlichen Problemen, die in Verbindung mit den gesellschaftsrechtlichen Fragstellungen auftreten können
- Haftungsfragen gegenüber den Finanzbehörden (Haftungsbescheide, Steuerhinterziehung, Selbstanzeigen, etc.)
- Auswertung und Aufbereitung von Finanzbuchhaltungsunterlagen, Jahresabschlüssen, Einnahmenüberschussrechungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen usw. für finanzierende Banken (Basel III) und andere Gläubiger
Vorgehensweise
Ausführliches Beratungsgespräch mit mindestens zwei Rechtsanwälten (Vier-Augen-Prinzip).
Gemeinsame Ermittlung der Mandantentziele /- wünsche.
Erste rechtliche Einschätzung der Sachlage
Anhand der überreichten Unterlagen detaillierte Prüfung der Sach- und Rechtslage.
Unter Berücksichtigung der Mandantenziele Ausarbeitung eines sachgerechten Lösungsweges.
Ausführliche Besprechung des entwickelten Lösungsweges mit zwei Rechtsanwälte (Vier-Augen -Prinzip).
Zeitnahe Umsetzung der maßgeschneiderten Lösung