Als Fachanwälte für Steuerrecht verfügen die Rechtsanwälte Haspel über langjährige Erfahrungen im Insolvenz- und Sanierungssteuerrecht. Auch werden in Zusammenarbeit mit verschiedenen Steuerberatern eine Vielzahl unterschiedlicher komplexer steuerlicher Fälle erfolgreich betreut.

Unsere Schwerpunkte liegen hier in folgenden Tätigkeitsbereichen:

  • Existenzgründung, Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften aus steuerlicher Sicht
  • Steuerlichen Problemen, die in Verbindung mit den gesellschaftsrechtlichen Fragstellungen auftreten können
  • Haftungsfragen gegenüber den Finanzbehörden (Haftungsbescheide, Steuerhinterziehung, Selbstanzeigen, etc.)
  • Auswertung und Aufbereitung von Finanzbuchhaltungsunterlagen, Jahresabschlüssen, Einnahmenüberschussrechungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen usw. für finanzierende Banken (Basel III) und andere Gläubiger

Vorgehensweise

Ausführliches Beratungsgespräch mit mindestens zwei Rechtsanwälten (Vier-Augen-Prinzip). Gemeinsame Ermittlung der Mandantentziele /- wünsche. Erste rechtliche Einschätzung der Sachlage
Anhand der überreichten Unterlagen detaillierte Prüfung der Sach- und Rechtslage. Unter Berücksichtigung der Mandantenziele Ausarbeitung eines sachgerechten Lösungsweges.
Ausführliche Besprechung des entwickelten Lösungsweges mit zwei Rechtsanwälte (Vier-Augen -Prinzip). Zeitnahe Umsetzung der maßgeschneiderten Lösung