Keine Änderungen der insolvenzrechtlichen Rangfolge durch Eintritt der Neumasseunzulänglichkeit

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Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25.08.2022 -6 AZR 44/21- ausgeurteilt, dass eine Änderung der insolvenzrechtlichen Rangfolge nach erfolgter Anzeige der drohenden Masseunzulänglichkeit gem. § 208 Abs. 1 InsO durch Eintritt Mehr lesen „Keine Änderungen der insolvenzrechtlichen Rangfolge durch Eintritt der Neumasseunzulänglichkeit“