Räumungspflicht des Insolvenzverwalters grundsätzlich keine Masseverbindlichkeit!
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Die insolvente Schuldnerin errichtete auf einem gemieteten Grundstück eine in ihrem Eigentum stehende Leichtbaumetallhalle, die sie aufgrund der eingegangenen Verpflichtung im Mietvertrag bei Vertragsbeendigung zu entfernen hatte. Die Leichtbaumetallhalle war nur vorübergehend mit dem Grund und Boden verbunden, sodass sie nicht Grundstücksbestandteil gem. § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB wurde. Mehr lesen „Räumungspflicht des Insolvenzverwalters grundsätzlich keine Masseverbindlichkeit!“