Als seit 16 Jahren schwerpunktmäßig im Insolvenz- und Sanierungsbereich tätige Kanzlei verfügen wir über profunde Kenntnisse im Bankrecht.

Als Rechtsanwalt für Bankrecht beraten wir Sie gerne bei folgenden Tätigkeiten:

  • Überprüfung von Darlehens- und Sicherungsabreden, wie z. B. Sicherungsübereignungen, Globalzessionen, Grundschulden/Hypotheken, Bürgschaften, etc.),
  • Beratung bzgl. der Bestellung von Sicherheiten für private- und gewerbliche Bankfinanzierungen,
  • Widerrufsrechte bei Verbraucherdarlehen,
  • Bürgschaftsinanspruchnahmen,
  • Zwangsversteigerungs- / Zwangsverwaltungsverfahren,
  • Überprüfung von Kündigung- / Fälligstellung von Bankdarlehen und Kontokorrentlinien.