Als seit 16 Jahren schwerpunktmäßig im Insolvenz- und Sanierungsbereich tätige Kanzlei verfügen wir über profunde Kenntnisse im Bankrecht.
Als Rechtsanwalt für Bankrecht beraten wir Sie gerne bei folgenden Tätigkeiten:
- Überprüfung von Darlehens- und Sicherungsabreden, wie z. B. Sicherungsübereignungen, Globalzessionen, Grundschulden/Hypotheken, Bürgschaften, etc.),
- Beratung bzgl. der Bestellung von Sicherheiten für private- und gewerbliche Bankfinanzierungen,
- Widerrufsrechte bei Verbraucherdarlehen,
- Bürgschaftsinanspruchnahmen,
- Zwangsversteigerungs- / Zwangsverwaltungsverfahren,
- Überprüfung von Kündigung- / Fälligstellung von Bankdarlehen und Kontokorrentlinien.