Keine Anwendbarkeit der Insolvenzanfechtungsvorschiften bei Befreiung von der Bürgschaftsverbindlichkeit gegenüber den Bürgern als Dritten!

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Zunächst bleibt festzustellen, dass im Rahmen des § 135 InsO als insolvenzrechtliche Anfechtungsnorm bei einer Gesellschaft ohne persönlich haftenden Gesellschafter (GmbH/GmbH & Co. KG)) grundsätzlich ein Bürge für die Zahlungen haftet, welche die Gesellschaft innerhalb Mehr lesen „Keine Anwendbarkeit der Insolvenzanfechtungsvorschiften bei Befreiung von der Bürgschaftsverbindlichkeit gegenüber den Bürgern als Dritten!“