Recht

Sanierungserlass und kein Ende!

Mit Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofes vom 28.11.2016 hatte der Bundesfinanzhof festgestellt, dass der sog. „Sanierungserlass“ des Bundesfinanzministeriums  gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt. Ab diesem Zeitpunkt war unklar, wie sich diese Entscheidung auf sog. „Altfälle“ auswirkt, d. h. , auf Fälle bei welchen vor dieser Entscheidung  durch Forderungsverzichte ausgelöste Erträge/Gewinne nicht versteuert wurden. Mehr lesen „Sanierungserlass und kein Ende!“