Als langjährig bestellte Insolvenz- / Zwangsverwalter verfügen die Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Haspel über umfangreiche Erfahrungen im Insolvenz- / Sanierungsbereich.

Wir beraten Sie gerne in folgenden Tätigkeitsschwerpunkten:

  • rechtliche Beratung und Vertretung von insolvenzgefährdeten Firmen
  • Feststellung Insolvenzantragspflicht
  • Aktive Beseitigung der Insolvenzgründe (Kapitalerhöhungen, Rangrücktritte usw.)
  • Insolvenzantragstellung und beratende Begleitung im Insolvenzeröffnungsverfahren (vorläufige Insolvenzverwaltung) und im endgültigen Insolvenzverfahren; insbesondere Vertretung gegenüber Insolvenzverwalter, Strafverfolgungs-/ Finanzbehörden
  • Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern in Krisensituationen
  • Durchführung von außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren und Einreichung von Verbraucherinsolvenzanträgen
  • Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern, insbesondere Lieferanten, Krankenkassen und Finanzbehörden
  • Beratung von Insolvenzgläubigern, insbesondere Geltendmachung bestehender Sicherungsrechte (Sicherungsübereignungen, Globalzessionen, etc.) gegenüber dem Insolvenzverwalter
  • Vertretung im Zwangsversteigerungs-/ Zwangsverwaltungsverfahren
  • außergerichtliche Begleitung bei Auflösung und Abwicklung von Gesellschaften (Liquidation)
  • Beratung bzgl. Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO (ESUG)
  • Im Rahmen von Eigenverwaltungsverfahren als insolvenzrechtlicher Berater der Geschäftsführung (ESUG)
  • Tätigkeit als Sachwalter im Rahmen einer Eigenverwaltung (ESUG)
  • Erstellung von Insolvenzplänen
Ausführliches Beratungsgespräch mit mindestens zwei Rechtsanwälten. Ermittlung der Mandantenziele / -wünsche. Darlegung möglicher Handlungsalternativen, insbesondere verschiedener Sanierungsinstrumente (Vergleichsverhandlungen, Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung, Insolvenzplanverfahren, etc.).
Anhand überreichter Geschäftsunterlagen Ermittlung des derzeitigen rechtlichen- und finanzwirtschaftlichen „Status Quo“. Unter Berücksichtigung der rechtlichen und finanzwirtschaftlichen Sachlage Ausarbeitung eines auf die Mandantenziele abgestimmtes Sanierungskonzept.
Ausführliche Besprechung des Sanierungskonzept inkl. dessen Fortentwicklung. Schnellst mögliche Umsetzung der entwickelten Sanierungsstrategie.