Förderung für Beratungskosten von KMU und Freiberuflern
Nachfolgender Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.
Das BMWi fördert ab sofort Beratungen für Corona-Betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberuflern bis zu einer Beratungsgebühr in Höhe von EUR 4.000,00. Insofern soll hierin kein Eigenanteil enthalten sein. Diese Förderkonditionen bzgl. der Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistung sind am 03.04.2020 in Kraft getreten und gelten befristet bis zum Ende des Jahres 2020.
Es können demnach professionelle Beratungsleistungen kostengünstig von Unternehmen bzgl. der Corona-Krise in Anspruch genommen werden.