Längst überfällige Modernisierung des Personengesellschaftsrechtes auf einem guten Weg

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Die vom Bundesjustizministerium eingesetzte Kommission zur Erarbeitung eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechtes hat am 20.04.2020 einen ersten Entwurf vorgelegt. Mehr lesen „Längst überfällige Modernisierung des Personengesellschaftsrechtes auf einem guten Weg“

Corona Unternehmen Hilfe

Förderung für Beratungskosten von KMU und Freiberuflern 

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Das BMWi fördert ab sofort Beratungen für Corona-Betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberuflern bis zu einer Beratungsgebühr in Höhe von EUR 4.000,00. Insofern soll hierin kein Eigenanteil enthalten sein. Diese Förderkonditionen bzgl. der Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistung sind am 03.04.2020 in Kraft getreten und gelten befristet bis zum Ende des Jahres 2020.

Es können demnach professionelle Beratungsleistungen kostengünstig von Unternehmen bzgl. der Corona-Krise in Anspruch genommen werden.

Recht

Automatenaufsteller aufgepasst!

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Der Bundesfinanzhof hat nunmehr mit Urteil vom 11.12.2019 seine frühere Rechtsprechung bestätigt, dass Umsätze von Geldspielautomatenbetreiber uneingeschränkt umsatzsteuerpflichtig sind. Insofern steht dem kein Unionsrecht entgegen.

Es bleibt demnach festzustellen, dass Geldspielautomatenaufsteller gesetzeskonform die Umsatzsteuer abzuführen haben (BFH-Urteil vom 11.12.2019 -XI R 13/18).

Mithin gilt keine Ausnahme!

 

Corona Unternehmen Hilfe

Aktionäre aufgepasst!

Virtuelle Hauptversammlung nunmehr möglich!

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Mit dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftung- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27.03.2020 (C19-MaßnG) hat der Gesetzgeber – quasi im Eiltempo und über Nacht – die Möglichkeit eröffnet, eine Aktionärshauptversammlung virtuell durchführen zu können. Dies soll eingeschränkt bis Ende des Jahres 2020 möglich sein.

§ 1 Abs. 2 C19-MaßnG nennt hierzu vier Voraussetzungen, unter den eine virtuelle Hauptversammlung stattfinden kann.

Mithin muss:

  • die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung,
  • die (elektronisch und durch Vertreter erfolgende) Stimmrechtsausübung,
  • das elektronische Fragerecht und
  • die Möglichkeit eines präsenzlosen Widerspruchs,

eröffnet sein.

Es bleibt demnach festzustellen, dass auch nunmehr im Aktienrecht die Digitalisierung, zwar gezwungenermaßen aufgrund von COVID-19, mit großen Schritten Einzug hält.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, so sprechen Sie uns, die Haspel Rechtsanwälte, gerne an.