„Aufgrund der mehr als 16jährigen Tätigkeit als Insolvenzverwalter über das Vermögen einer Vielzahl von Kapital- und Personengesellschaften und Vereine/Stiftungen verfügt die Rechtsanwaltskanzlei über fundierte Kenntnisse im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht“.
Insbesondere beraten wir Sie gerne kompetent und zielorientiert in folgenden Bereichen:
- Ermittlung der für Ihre Unternehmung passende Gesellschaftsform
- Gründung von Kapital- / Personengesellschaften
- Beratung über Rechte und Pflichten von Geschäftsführern und Gesellschaftern
- Sämtliche Haftungsfragen welche mit der Geschäftsführung und der Gesellschafterstellung einhergehen
- Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen von Geschäftsführern und Gesellschaftern untereinander
- Kapitalerhöhungen- /Herabsetzungen
- Ordnungsgemäße Aufbringung Stammkapital
- Abwehr von Ansprüchen von Insolvenzverwaltern/Gläubigern gegen Gesellschafter/Geschäftsführer
Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter!