Sicherheitentausch

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 30.06.2017 entschieden, dass der Sicherungsgeber (i. d. R. Bank), der mit dem Sicherungsnehmer ( i. d. R. Kreditnehmer) eine bestimmte Sicherheit vereinbart hat, einen Austausch der Sicherheit gegen eine ihm genehmere Sicherheit nicht verlangen kann. Mithin ist die Sicherungsabrede grundsätzlich bindend. Mehr lesen „Sicherheitentausch“

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