Kein Übergang von Gläubigerforderungen bei Erwerb eines Handelsgeschäftes vom eigenverwaltenden Schuldner nach § 25 HGB
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Grundsätzlich haftet nach § 25 Abs. 1 S. 1 HGB derjenige der ein Handelsgeschäft übernimmt für sämtliche im Betrieb des Geschäfts begründeten Forderungen des früheren Firmeninhabers. Mehr lesen „Kein Übergang von Gläubigerforderungen bei Erwerb eines Handelsgeschäftes vom eigenverwaltenden Schuldner nach § 25 HGB“