Recht

Eine Begünstigung nach § 35a EstG (Haushaltsnahedienstleistungen) für in der Werkstatt des Handwerkers erbrachte Arbeiten kommt nicht in Betracht

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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat u. a. mit Urt. v. 13.5.2020 – VI R 4/18 entschieden, dass die auf Arbeiten in der Werkstatt eines Handwerkers entfallenden Lohnkosten nicht nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigt sind. Mehr lesen „Eine Begünstigung nach § 35a EstG (Haushaltsnahedienstleistungen) für in der Werkstatt des Handwerkers erbrachte Arbeiten kommt nicht in Betracht“

Finanzgericht darf vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude nicht durch die mittels der Arbeits­hilfe des Bundesfinanzministeriums ermittelte Aufteilung ersetzen

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Mit Urteil v. 21.7.2020 – IX R 26/19 hat der Bundesfinanzhof in München (BFH) entschieden, dass das Finanzgericht eine vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude,

die nicht den realen Wertverhältnissen in grundsätzlicher Weise entspricht und wirtschaftlich nicht haltbar ist, nicht durch die Arbeitshilfen des Bundesfinanzministeriums ermittelte Aufteilung ersetzen darf, da die Arbeitshilfen einen sog. Orts- oder Regionalisierungsfaktors bei der Ermittlung des Gebäudewerts nicht berücksichtigen. Mehr lesen „Finanzgericht darf vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude nicht durch die mittels der Arbeits­hilfe des Bundesfinanzministeriums ermittelte Aufteilung ersetzen“

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Keine coronabedingte Aufhebung von bereits vor dem 19.3.2020 erfolgten Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzbehörden

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Laut Bundesfinanzhof -BFH, Beschl. v. 30.7.2020 – VII B 73/20 (AdV)- ist es nicht zu beanstanden, dass die Finanzbehörden das BMF-Schreiben betreffend „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung des Coronavirus COVID-19/SARS-CoV-2“ v. 19.3.2020 nicht auf Vollstreckungsmaßnahmen anwenden, die bereits vor Bekanntgabe dieses Schreibens durchgeführt worden sind.

Steuerschuldner, gegen die bereits vor Bekanntgabe dieses Schreibens vollstreckt worden ist, können lediglich um Rechtsschutz nach den allgemeinen Regeln (z.B. § AO § 258 AO) ersuchen.

Ein Berufen auf die Coronapandemie ist lt. BFH in diesen Fällen nicht möglich.

Insofern stehen Ihnen die Haspel Rechtsanwälte für die Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzbehörden gerne zur Seite.

Sprechen Sie uns gerne an!

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Veräußerungsgewinn Firmenwagen

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Mit Urteil vom v. 16.6.2020 – VIII R 9/18 hat der Finanzgerichtshof in München ausgeurteilt, dass bei einem zum Betriebsvermögen gehörenden, jedoch teilweise privat genutzten Kfz, bei einer Veräußerung der ­gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös den Gewinn i. S. d. §§ ESTG § 4 und ESTG § 5 EstG erhöht.

Der Umstand, dass die tatsächlich für das Fahrzeug in Anspruch genommene AfA infolge der Besteuerung der Nutzungsentnahme bei gesamtwirtschaftlicher Betrachtung teilweise neutralisiert wird, rechtfertigt weder eine lediglich anteilige Berücksichtigung des Veräußerungserlöses bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns noch eine gewinnmindernde Korrektur des Veräußerungsgewinns in Höhe der auf die private Nutzung entfallenden AfA.

Es bleibt demnach festzustellen, dass der Privatanteil bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns (Unterschied zwischen Buchwert und Veräußerungspreis) keine Berücksichtigung findet, so dass die Gewinnminderung aufgrund der jährlichen Abschreibung letztendlich bei einer gewinnbringenden Veräußerung des Fahrzeuges, welche bei hochwertigen Fahrzeugen beträchtlich sein kann, teilweise entwertet wird!

Insofern kann Leasing, im Gegensatz zum Erwerb des Fahrzeuges, die wirtschaftlich bessere Alternative darstellen!

 

Als Fachanwälte für Steuerrecht sprechen Sie die Haspel Rechtsanwälte hierzu gerne an.

Corona Unternehmen Hilfe

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht teilweise bis zum 31.12.2020 verlängert!

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Bei Vorliegen eine Insolvenzgrundes (Überschuldung/Zahlungsunfähigkeit) sind Geschäftsleiter von Kapitalgesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, AG, etc.) gemäß der Insolvenzordnung zur Insolvenzantragstellung verpflichtet. Mehr lesen „Aussetzung der Insolvenzantragspflicht teilweise bis zum 31.12.2020 verlängert!“

Vorläufige Eigenverwaltung beendet umsatzsteuerrechtliche Organschaft nicht

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Lt. BFH, Urt. V. 27.11.2019 – XI R 35/17 soll weder die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung beim Organträger noch die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung bei der Organgesellschaft eine umsatzsteuerliche Organschaft beenden, Mehr lesen „Vorläufige Eigenverwaltung beendet umsatzsteuerrechtliche Organschaft nicht“

Schuldner aufgepasst, bei Forderungsanmeldung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung

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Grundsätzliche nehmen Forderungen nach § 302 Nr.1 InsO aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung nicht an der Restschuldbefreiung teil, wenn Sie entsprechend nach § 174 Abs. 2 InsO zur Insolvenztabelle angemeldet wurden. Mehr lesen „Schuldner aufgepasst, bei Forderungsanmeldung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung“

Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Grund und Gebäude zum Zwecke der AfA-Bemessung

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Im noch anhängigen Revisionsverfahren – IX R 26/19 hat sich der Bundesfinanzhof grundlegend mit der Frage zu beschäftigen, welche Bedeutung der BMF- Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück Mehr lesen „Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Grund und Gebäude zum Zwecke der AfA-Bemessung“

Recht

Bei Pfändung der Corona-Soforthilfe kann Pfändungsschutz erlangt werden!

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Mit Beschluss vom 23.04.2020 – 39 T 57/20 hat das LG Köln, wohl folgerichtig, entschieden, dass ein Selbständiger bei einer auf ein Pfändungsschutzkonto überwiesenen Corona-Soforthilfe nach § 765a i. V. m. § 851 Abs. 1 ZPO Pfändungsschutz Mehr lesen „Bei Pfändung der Corona-Soforthilfe kann Pfändungsschutz erlangt werden!“

Keine Stundung der Verfahrenskosten bei wesentlichen Verbindlichkeiten aus vorsätzlicher unerlaubten Handlung

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Mit Beschluss vom 13.2.2020 – IX ZB 39/19 stellt der Bundesgerichtshof fest, dass  eine Stundung der Verfahrenskosten im Rahmen eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer natürlichen Person zur Erlangung der Restschuldbefreiung Mehr lesen „Keine Stundung der Verfahrenskosten bei wesentlichen Verbindlichkeiten aus vorsätzlicher unerlaubten Handlung“