Neues zur Insolvenzverschleppungshaftung nach § 64 GmbH Gesetz a. F.

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Zunächst hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 13.07.2021 -II ZR 84/20- festgestellt, dass vom Begriff der Inkassodienstleistung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 RDG auch Inkassogeschäftsmodelle miterfasst werden, Mehr lesen „Neues zur Insolvenzverschleppungshaftung nach § 64 GmbH Gesetz a. F.“

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) darf den englischen Zusatz

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) darf den englischen Zusatz Partners in ihrer Firmierung führen!

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Der Bundesgerichtshof hat nunmehr mit Beschluss vom 13.04.2021 -II ZB13/20 entschieden, dass es nicht irreführend ist, wenn eine deutsche GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in ihrer Firmierung den englischen Begriff „Partners“ verwendet. Mehr lesen „Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) darf den englischen Zusatz“

Räumungspflicht des Insolvenzverwalters grundsätzlich keine Masseverbindlichkeit!

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Die insolvente Schuldnerin errichtete auf einem gemieteten Grundstück eine in ihrem Eigentum stehende Leichtbaumetallhalle, die sie aufgrund der eingegangenen Verpflichtung im Mietvertrag bei Vertragsbeendigung zu entfernen hatte. Die Leichtbaumetallhalle war nur vorübergehend mit dem Grund und Boden verbunden, sodass sie nicht Grundstücksbestandteil gem. § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB wurde. Mehr lesen „Räumungspflicht des Insolvenzverwalters grundsätzlich keine Masseverbindlichkeit!“

Recht

Kein Übergang von Gläubigerforderungen bei Erwerb eines Handelsgeschäftes vom eigenverwaltenden Schuldner nach § 25 HGB

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Grundsätzlich haftet nach § 25 Abs. 1 S. 1 HGB  derjenige der ein Handelsgeschäft übernimmt für sämtliche im Betrieb des Geschäfts begründeten Forderungen des früheren Firmeninhabers. Mehr lesen „Kein Übergang von Gläubigerforderungen bei Erwerb eines Handelsgeschäftes vom eigenverwaltenden Schuldner nach § 25 HGB“

Sicherheitentausch

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 30.06.2017 entschieden, dass der Sicherungsgeber (i. d. R. Bank), der mit dem Sicherungsnehmer ( i. d. R. Kreditnehmer) eine bestimmte Sicherheit vereinbart hat, einen Austausch der Sicherheit gegen eine ihm genehmere Sicherheit nicht verlangen kann. Mithin ist die Sicherungsabrede grundsätzlich bindend. Mehr lesen „Sicherheitentausch“