Kein Übergang von Gläubigerforderungen bei Erwerb eines Handelsgeschäftes vom eigenverwaltenden Schuldner nach § 25 HGB

Recht

(Folgender Artikel stellt keine Rechtsberatung dar!)

Grundsätzlich haftet nach § 25 Abs. 1 S. 1 HGB  derjenige der ein Handelsgeschäft übernimmt für sämtliche im Betrieb des Geschäfts begründeten Forderungen des früheren Firmeninhabers. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH findet § 25 Abs. S. 1 HGB beim Verkauf eines Handelsgeschäftes durch den Insolvenzverwalter im eröffneten Insolvenzverfahren keine Anwendung.  Der Bundesgerichtshof hat nunmehr mit Urteil v. 3.12.2019 – II ZR 457/18 festgestellt, dass diese Rechtsprechung auch für einen Erwerb vom Insolvenzschuldner im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens gilt.

Es bleibt demnach festzustellen, dass ein Erwerber auch bei einem Kauf eines Handelsgeschäftes vom eigenverwaltenden Schuldner keine Altverbindlichkeiten übernimmt!

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