Finanzgericht darf vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude nicht durch die mittels der Arbeits­hilfe des Bundesfinanzministeriums ermittelte Aufteilung ersetzen

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Mit Urteil v. 21.7.2020 – IX R 26/19 hat der Bundesfinanzhof in München (BFH) entschieden, dass das Finanzgericht eine vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude,

die nicht den realen Wertverhältnissen in grundsätzlicher Weise entspricht und wirtschaftlich nicht haltbar ist, nicht durch die Arbeitshilfen des Bundesfinanzministeriums ermittelte Aufteilung ersetzen darf, da die Arbeitshilfen einen sog. Orts- oder Regionalisierungsfaktors bei der Ermittlung des Gebäudewerts nicht berücksichtigen. Mehr lesen „Finanzgericht darf vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude nicht durch die mittels der Arbeits­hilfe des Bundesfinanzministeriums ermittelte Aufteilung ersetzen“

Corona Unternehmen Hilfe

Keine coronabedingte Aufhebung von bereits vor dem 19.3.2020 erfolgten Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzbehörden

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Laut Bundesfinanzhof -BFH, Beschl. v. 30.7.2020 – VII B 73/20 (AdV)- ist es nicht zu beanstanden, dass die Finanzbehörden das BMF-Schreiben betreffend „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung des Coronavirus COVID-19/SARS-CoV-2“ v. 19.3.2020 nicht auf Vollstreckungsmaßnahmen anwenden, die bereits vor Bekanntgabe dieses Schreibens durchgeführt worden sind.

Steuerschuldner, gegen die bereits vor Bekanntgabe dieses Schreibens vollstreckt worden ist, können lediglich um Rechtsschutz nach den allgemeinen Regeln (z.B. § AO § 258 AO) ersuchen.

Ein Berufen auf die Coronapandemie ist lt. BFH in diesen Fällen nicht möglich.

Insofern stehen Ihnen die Haspel Rechtsanwälte für die Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen der Finanzbehörden gerne zur Seite.

Sprechen Sie uns gerne an!

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Veräußerungsgewinn Firmenwagen

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Mit Urteil vom v. 16.6.2020 – VIII R 9/18 hat der Finanzgerichtshof in München ausgeurteilt, dass bei einem zum Betriebsvermögen gehörenden, jedoch teilweise privat genutzten Kfz, bei einer Veräußerung der ­gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös den Gewinn i. S. d. §§ ESTG § 4 und ESTG § 5 EstG erhöht.

Der Umstand, dass die tatsächlich für das Fahrzeug in Anspruch genommene AfA infolge der Besteuerung der Nutzungsentnahme bei gesamtwirtschaftlicher Betrachtung teilweise neutralisiert wird, rechtfertigt weder eine lediglich anteilige Berücksichtigung des Veräußerungserlöses bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns noch eine gewinnmindernde Korrektur des Veräußerungsgewinns in Höhe der auf die private Nutzung entfallenden AfA.

Es bleibt demnach festzustellen, dass der Privatanteil bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns (Unterschied zwischen Buchwert und Veräußerungspreis) keine Berücksichtigung findet, so dass die Gewinnminderung aufgrund der jährlichen Abschreibung letztendlich bei einer gewinnbringenden Veräußerung des Fahrzeuges, welche bei hochwertigen Fahrzeugen beträchtlich sein kann, teilweise entwertet wird!

Insofern kann Leasing, im Gegensatz zum Erwerb des Fahrzeuges, die wirtschaftlich bessere Alternative darstellen!

 

Als Fachanwälte für Steuerrecht sprechen Sie die Haspel Rechtsanwälte hierzu gerne an.

Recht

Vorläufige Eigenverwaltung beendet umsatzsteuerrechtliche Organschaft nicht

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Lt. BFH, Urt. V. 27.11.2019 – XI R 35/17 soll weder die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung beim Organträger noch die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung bei der Organgesellschaft eine umsatzsteuerliche Organschaft beenden, wenn lediglich ein vorläufiger Sachwalter bestellt sowie eine Anordnung gemäß § 21 Abs. 2 1 Nr. 3 InsO erlassen wird. Mehr lesen „Vorläufige Eigenverwaltung beendet umsatzsteuerrechtliche Organschaft nicht“

Corona Unternehmen Hilfe

Pfändung der Corona-Soforthilfe durch die Finanzbehörden ist unzulässig

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Mit Beschluss v. 9.07.2020 – VII S 23/20 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass es sich bei der Corona-Soforthilfe um eine nach § 851 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 399 Alt. 1 BGB nicht pfändbare Forderung handelt. Mithin haben die Finanzbehörden im vorliegenden Fall mittels einer Kontopfändung aufgrund bereits vor der Pandemie entstandene Steuerverbindlichkeiten versucht, auf die dem Konto des Steuerschuldners gutgeschriebene Coronasoforthilfe zuzugreifen.

Folgerichtig führt der BFH aus, dass es sich bei der Coronasoforthilfe um eine zweckgebundene und nicht übertragbare Leistung handelt, so dass diese nach § 851 ZPO pfändungsgeschützt ist.

 

Vorläufige Eigenverwaltung beendet umsatzsteuerrechtliche Organschaft nicht

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Lt. BFH, Urt. V. 27.11.2019 – XI R 35/17 soll weder die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung beim Organträger noch die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung bei der Organgesellschaft eine umsatzsteuerliche Organschaft beenden, Mehr lesen „Vorläufige Eigenverwaltung beendet umsatzsteuerrechtliche Organschaft nicht“

Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Grund und Gebäude zum Zwecke der AfA-Bemessung

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Im noch anhängigen Revisionsverfahren – IX R 26/19 hat sich der Bundesfinanzhof grundlegend mit der Frage zu beschäftigen, welche Bedeutung der BMF- Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück Mehr lesen „Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Grund und Gebäude zum Zwecke der AfA-Bemessung“

Recht

Automatenaufsteller aufgepasst!

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Der Bundesfinanzhof hat nunmehr mit Urteil vom 11.12.2019 seine frühere Rechtsprechung bestätigt, dass Umsätze von Geldspielautomatenbetreiber uneingeschränkt umsatzsteuerpflichtig sind. Insofern steht dem kein Unionsrecht entgegen.

Es bleibt demnach festzustellen, dass Geldspielautomatenaufsteller gesetzeskonform die Umsatzsteuer abzuführen haben (BFH-Urteil vom 11.12.2019 -XI R 13/18).

Mithin gilt keine Ausnahme!

 

Recht

Gewinnbringende Veräußerung von Tickets für UEFA Champions League ist als privates Veräußerungsgeschäft steuerbar?

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Dem Urteil des BFH v. 29.10.2019 – IX R 10/18 lag der Fall zu Grunde, dass der Kläger als Privatperson Karten für das Champions League Finale. Für EUR 330,00 zugelost Mehr lesen „Gewinnbringende Veräußerung von Tickets für UEFA Champions League ist als privates Veräußerungsgeschäft steuerbar?“