Recht

Haftungsbescheide gegen GmbH-Geschäftsführer

Bestätigung Rechtsprechung Haftungsbescheide gegen GmbH-Geschäftsführer! Mit BFH (VII. Senat), Urteil vom 17.09.2019 – VII R 5/18 bestätigt der BFH seine dahingehende Rechtsprechung, dass ein Tabelleneintrag im Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH nach § 178 Abs. 3 InsO auch im Haftungsverfahren der Finanzbehörden gegen den Geschäftsführer Bindungswirkung entfaltet und die Eintragung in die Insolvenztabelle für die festgestellte Forderung wie ein rechtskräftiges Urteil wirkt.
Dem Geschäftsführer ist daher anzuraten, im Rahmen des Prüfungstermins der GmbH-Insolvenz gegen die Forderungen, welche den Haftungsbescheid gegen ihn persönlich betreffen, Widerspruch zu erheben. Ansonsten kann er Einwände im Haftungsverfahren gegen die rechtskräftig zur Tabelle festgestellte Forderungen nicht mehr erheben.

Obiger Artikel stellt keine Rechtsberatung dar!

Recht

Achtung Insolvenzschuldner bei Anmeldung von Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlungen!

„Lt. Bundesgerichtshof kann der Gläubiger mittels Vorlage eines vollstreckbaren Auszuges aus der Insolvenztabelle den Nachweis für die Vollstreckung in den sog. Vorratsbereich

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Geschäftsführer aufgepasst, im Rahmen der Gesellschaftsinsolvenz!

Lt. Bundesfinanzhof (BFH, Urt. v. 16.5.2017 – VII R 25/16) ist der von den Finanzbehörden wegen rückständiger betrieblicher Steuern persönlich als Haftungsschuldner nach § 69 AO in Anspruch genommene Geschäftsführer einer GmbH nach § 166 AO im Haftungsverfahren Mehr lesen „Geschäftsführer aufgepasst, im Rahmen der Gesellschaftsinsolvenz!“