Schuldner aufgepasst, bei Forderungsanmeldung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung
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Grundsätzliche nehmen Forderungen nach § 302 Nr.1 InsO aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung nicht an der Restschuldbefreiung teil, wenn Sie entsprechend nach § 174 Abs. 2 InsO zur Insolvenztabelle angemeldet wurden. Mehr lesen „Schuldner aufgepasst, bei Forderungsanmeldung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung“