Augen auf beim Unternehmensverkauf!

Folgender Artikel stellt keine Rechtsberatung dar!

Im Rahmen eines  aktuellen Urteils des OLG München (Urteil vom 03.12.2020 -23 U 5742/19), bejahte das in München beheimatete Bayerische Oberlandesgericht im Rahmen eines Unternehmenskaufs gesteigerte Aufklärungspflichten des Verkäufers.

Nach Ansicht des OLG München ist der Käufer grundsätzlich verpflichtet, auch ungefragt Mehr lesen „Augen auf beim Unternehmensverkauf!“