Finanzgericht darf vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude nicht durch die mittels der Arbeits­hilfe des Bundesfinanzministeriums ermittelte Aufteilung ersetzen

Folgender Artikel stellt keine Rechtsberatung dar!

Mit Urteil v. 21.7.2020 – IX R 26/19 hat der Bundesfinanzhof in München (BFH) entschieden, dass das Finanzgericht eine vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude,

die nicht den realen Wertverhältnissen in grundsätzlicher Weise entspricht und wirtschaftlich nicht haltbar ist, nicht durch die Arbeitshilfen des Bundesfinanzministeriums ermittelte Aufteilung ersetzen darf, da die Arbeitshilfen einen sog. Orts- oder Regionalisierungsfaktors bei der Ermittlung des Gebäudewerts nicht berücksichtigen. Mehr lesen „Finanzgericht darf vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude nicht durch die mittels der Arbeits­hilfe des Bundesfinanzministeriums ermittelte Aufteilung ersetzen“

Recht

Sanierungserlass und kein Ende!

Mit Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofes vom 28.11.2016 hatte der Bundesfinanzhof festgestellt, dass der sog. „Sanierungserlass“ des Bundesfinanzministeriums  gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt. Ab diesem Zeitpunkt war unklar, wie sich diese Entscheidung auf sog. „Altfälle“ auswirkt, d. h. , auf Fälle bei welchen vor dieser Entscheidung  durch Forderungsverzichte ausgelöste Erträge/Gewinne nicht versteuert wurden. Mehr lesen „Sanierungserlass und kein Ende!“