Sehr wenige Sanierungsverfahren nach dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz – StaRUG
Folgender Artikel stellt keine Rechtsberatung dar!
Nach einer Auswertung des führenden Branchenmagazins im Bereich der Insolvenz und Sanierung (INDat-Report) haben bislang von der neuen Möglichkeit zur Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens nach dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz lediglich eine sehr geringe Anzahl wirtschaftlich angeschlagener Unternehmen Gebrauch gemacht.
Seit Anfang des Jahres 2021 können sich in der Krise – noch nicht zahlungsunfähig und/oder überschuldet – befindende Unternehmen mittels Restrukturierungsplans entschulden. Einzelne Gläubiger können hierbei überstimmt werden. Auch ist der große Vorteil dieses Verfahrens darin zusehen, dass nicht sämtliche Gläubiger mit einbezogen werden müssen. Mithin kann
sich das Verfahren auf die Hauptgläubiger beschränken. Zudem ist dieses Verfahren nicht öffentlichkeitswirksam.