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Neue Restrukturierungsmöglichkeit für Unternehmen ab 01.01.2021 nach dem StaRUG

Mit dem ab dem 01.01.2021 in Kraft getretenen Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) bietet nunmehr der Gesetzgeber sanierungswilligen Unternehmen die Möglichkeit sich auf der Grundlage eines selbst gestalteten und von den planbetroffenen Gläubigern mehrheitlich angenommenen Restrukturierungsplans auch gegen den Willen einzelner Gläubiger zu restrukturieren und ein Insolvenzverfahren zu vermeiden.
Die zentrale Regelung des Restrukturierungsgesetzes ist der Restrukturierungsplan. Absolut vorteilhaft ist, dass das Unternehmen den Restrukturierungsplan sogar völlig frei, also ohne Kontrolle einer Aufsichtsperson und ohne gerichtliche Einmischung mit seinen Gläubigern verhandeln bzw. aushandeln kann.
Auch ein erheblicher Vorteil ist darin zu sehen, dass nicht alle Gläubiger in das Restrukturierungsverfahren mit einbezogen werden müssen.

 

Zu den einzelnen Funktionsweisen und Neuerungen dieses Gesetz sei nachfolgend im Einzelnen folgendes ausgeführt: PDF DOWNLOAD