Neues zur verkürzten dreijährigen Laufzeit des Insolvenzverfahren nach § 300 Abs. S. 2 Nr. 2 InsO!
„Nach der neusten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Schuldner den Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung wirksam ausserhalb der Dreijahresfrist stellen, wobei die Mindestbefriedigungsquote (35%) Mehr lesen „Neues zur verkürzten dreijährigen Laufzeit des Insolvenzverfahren nach § 300 Abs. S. 2 Nr. 2 InsO!“