Achtung Rechtsprechungsänderung zu § 35 Abs. 2 InsO (Freigabe Geschäftsbetrieb)!
„Lt. Bundesgerichtshof ist eine vor Verfahrenseröffnung vereinbarte Globalzession (Abtretung für gegenwärtige und zukünftige Forderungen) während des Insolvenzverfahrens auch dann wirkungslos,
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