Keine Stundung der Verfahrenskosten bei wesentlichen Verbindlichkeiten aus vorsätzlicher unerlaubten Handlung
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Mit Beschluss vom 13.2.2020 – IX ZB 39/19 stellt der Bundesgerichtshof fest, dass eine Stundung der Verfahrenskosten im Rahmen eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer natürlichen Person zur Erlangung der Restschuldbefreiung Mehr lesen „Keine Stundung der Verfahrenskosten bei wesentlichen Verbindlichkeiten aus vorsätzlicher unerlaubten Handlung“