Unternehmen in der Coronakrise

Corona Unternehmen Hilfe

KfW-Hilfskredite

Hilfskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können kurzfristig bei der jeweiligen Hausbank, insbesondere bei den Sparkassen und der VR Banken Gruppe, beantragt werden.

Ab kommenden Montag, den 23.03.2020, können Anträge für die bestehenden und wegen Corona erweiterten KfW-Programme gestellt werden.

Eine Reihe von bestehenden KfW-Programmen wurden aufgrund der Coronakrise erweitert. Ein Sonderprogramm für aufgrund der Krise in wirtschaftliche Not geratene Unternehmen – auch Selbständige, Freiberufler und Kleinunternehmer – startet in Kürze. Erhöhte Risikoübernahme der KfW bei den bestehenden Programmen, um die Rahmenbedingungen für die Finanzierungen (Kreditkonditionen) zu verbessern. Expressbürgschaften durch Banken.

Sonderprogramme der KfW für Unternehmen, welche bislang keinen Zugang zu KfW-Fördermittel hatten. Weiter Informationen können auf der Sonder-Homepage der KfW abgerufen werden.

Es ist daher geboten, zeitnah die Hausbanken auf die einzelnen Programme anzusprechen.

Man sollte aber darauf achten, dass die Mittel auch zeitnah von den einzelnen Banken beantragt werden, um nicht die Liquiditätsengpässe längerfristig mit sehr teuren Kontokorrentkrediten (ggf. Erweiterung der Kreditlinien) und/oder mit Betriebsmittelkredite überbrücken zu müssen.

 

Finanzbehörden

Sie können im Zuge der Coronakrise Folgendes bei den Finanzämtern beantragen:

  • Steuerzahlungen können für aufgrund der Coronakrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Unternehmen einfacher zinsfrei gestundet werden. An das Vorliegen einer erheblichen Härte sind geringe Anforderungen zu stellen.
  • Die Finanzämter können unkompliziert die Einkommens- und Körperschaftssteuervorauszahlungen herabsetzen, um Liquidität bei den Unternehmen zu schaffen. Sofern fällige Steuerzahlungen aufgrund der Coronakrise nicht geleistet werden können, sind die Finanzbehörden angehalten bis Ende 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen zu verzichten.
  • Ferner können Sie als Unternehmer unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeitergeld beantragen.
  • Die Bundesregierung hat bereits ein Gesetz verabschiedet, wodurch die Beantragung von Kurzarbeitergeld erleichtert werden soll (Gesetz v. 13.03.2020, BGBl. I 2020, S. 493 ff.). Die Erleichterungen sollen bis 31.12.2021 gelten. Hierzu können Sie auf der Homepage der Bundesagentur weitere Informationen abrufen (www.arbeitsagnetur.de/news/corona-virus-information-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld)

Das Team der Haspel Rechtsanwälte steht Ihnen jederzeit als erfahrene Krisenberater gerne mit Rat und Tat zur Seite, um die Krise gemeinsam meistern zu können. Mithin verfügen wir über langjährige Erfahrung im Umgang mit Krisen und stehen Ihnen als Experten für steuer-, arbeits-, insolvenz- und bankrechtlichen Fragen gerne zur Verfügung.

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