Betriebsschließungsversicherung muss für Lockdown zahlen

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Das Landgericht Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 19.02.2021 – 40 O 53/20 – interessanterweise entschieden, dass eine Betriebsschließungsversicherung zwei Barbetreiber in der Düsseldorfer Altstadt, die durch den Lockdown entstandenen Schäden ersetzen muss, obwohl das neuartige Coronavirus bei den aufgezählten Krankheitserregern in den vereinbarten Versicherungsbedingungen nicht enthalten war. Nach Auffassung der Düsseldorfer Richter sei die Begrenzung des Versicherungsschutzes auf bestimmte, ausschließlich bekannte Erreger unangemessen benachteiligend.

Es ist aber unbedingt darauf hinzuweisen, dass diese Rechtsauffassung derzeit in der Rechtsprechung nicht einheitlich gesehen wird. Überwiegend wurde ein Versicherungsschutz in Bezug auf das Coronavirus von mehreren Landgerichten verneint.

Zukünftig sollte daher beim Abschluss neuer Betriebsschließungsversicherungen darauf geachtet werden, dass der Versicherungsfall nicht auf bereits bekannte und bestimmte Krankheitserreger beschränkt wird.