Recht

Automatenaufsteller aufgepasst!

Nachfolgender Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.

Der Bundesfinanzhof hat nunmehr mit Urteil vom 11.12.2019 seine frühere Rechtsprechung bestätigt, dass Umsätze von Geldspielautomatenbetreiber uneingeschränkt umsatzsteuerpflichtig sind. Insofern steht dem kein Unionsrecht entgegen.

Es bleibt demnach festzustellen, dass Geldspielautomatenaufsteller gesetzeskonform die Umsatzsteuer abzuführen haben (BFH-Urteil vom 11.12.2019 -XI R 13/18).

Mithin gilt keine Ausnahme!

 

Recht

Sanierungserlass und kein Ende!

Mit Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofes vom 28.11.2016 hatte der Bundesfinanzhof festgestellt, dass der sog. „Sanierungserlass“ des Bundesfinanzministeriums  gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt. Ab diesem Zeitpunkt war unklar, wie sich diese Entscheidung auf sog. „Altfälle“ auswirkt, d. h. , auf Fälle bei welchen vor dieser Entscheidung  durch Forderungsverzichte ausgelöste Erträge/Gewinne nicht versteuert wurden. Mehr lesen „Sanierungserlass und kein Ende!“