Neues zur Auskunftspflicht und Beweislast des GmbH-Geschäftsführers

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(OLG Brandenburg, Urteil vom 13.08.2025 -7 U 134/23)

Im vorliegenden Fall hat das OLG Brandenburg ausgeurteilt, dass ein Geschäftsführer einer GmbH auch nach seiner Abberufung zur umfassenden Auskunftserteilung gegenüber der Gesellschaft und gegenüber dem Insolvenzverwalter verpflichtet ist, wenn der begründete Verdacht einer Pflichtverletzung besteht. Das OLG Brandenburg geht sogar soweit, dass die gesetzliche Verpflichtung des Beauftragten zur Erteilung von Auskünften unabhängig davon besteht, ob der Auftraggeber die erforderlichen Informationen selbst auf zumutbare Weise erlangen könnte.

In dem ausgeurteilten Fall ging es um rechtsgrundlose Zahlungen des Geschäftsführers einer GmbH an sich selbst.

Es bleibt demnach festzustellen, dass die GmbH-Geschäftsführer laut OLG Brandenburg sich nicht darauf berufen können, dass der Insolvenzverwalter zunächst selbst die Unterlagen durchschaut und etwaige Ansprüche ermittelt. Vielmehr ist bereits bei einem begründeten Verdacht einer Pflichtverletzung der GmbH-Geschäftsführer unabhängig davon zur lückenhaften Aufklärung der entsprechenden Sachverhalte verpflichtet.

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