Verlustabzug bei insolvenzbedingtem Ausfall einer Darlehensforderung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Von einem endgültigen Ausfall einer Kapitalforderung  i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der privaten Vermögenssphäre ist lt. Bundesfinanzhof erst dann auszugehen, wenn endgültig feststeht, dass keine weiteren Rückzahlungen erfolgen werden. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögens des Darlehenschuldners reicht hierzu in der Regel nicht aus (BFH, Urteil v. 24.10.2017 – VIII R 13/15).