Kompetenzen
Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehören die Insolvenzverwaltung und Sanierungsberatung. Insbesondere ist Herr Rechtsanwalt Stephan Haspel als "Fachanwalt für Insolvenzrecht" und "Fachanwalt für Steuerrecht" seit vielen Jahren als Insolvenzverwalter /2–Insolvenztreuhänder und als rechtlicher Berater für Unternehmen in der Krise tätig. Auch verfügt Herr Rechtsanwalt Stephan Haspel aufgrund seiner langjährigen Erfahrung als Insolvenzverwalter über fundierte Kompetenzen im Steuer-, Handels-, Gesellschafts-, Bank-, und Immobilienrecht.
Insolvenzverwaltung
Seit vielen Jahren wird Herr Rechtsanwalt Stephan Haspel vom Insolvenzgericht am Amtsgericht Landau zum Insolvenzverwalter /–Insolvenztreuhänder bestellt. Diese Tätigkeit umfasst die Verwaltung von Kapital-/ Personengesellschaften, Einzelunternehmungen und auch die Durchführung von Verbraucherinsolvenzverfahren. Insbesondere hat Herr Rechtsanwalt Stephan Haspel als Insolvenztreuhänder bereits mehr als 150 Regel- und mehr als 500 Verbraucherinsolvenzverfahren betreut, wobei hier bei den Firmeninsolvenzen nicht die Liquidation der Unternehmen, sondern die Sanierung und der Erhalt der Arbeitsplätze im Vordergrund steht.
Sanierungs-/Insolvenzberatung
- rechtliche Beratung und Vertretung von insolvenzgefährdeten Firmen.
- Feststellung Insolvenzantragspflicht
- Aktive Beseitigung der Insolvenzgründe (Kapitalerhöhungen, Rangrücktritte usw.).
- Insolvenzantragstellung und beratende Begleitung im Insolvenzeröffnungsverfahren (vorläufige Insolvenzverwaltung) und im endgültigen Insolvenzverfahren; insbesondere Vertretung gegenüber Insolvenzverwalter, Strafverfolgungs-/ Finanzbehörden.
- Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern in Krisensituationen.
- Durchführung von aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren und Einreichung von Verbraucherinsolvenzanträgen.
- Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern, insbesondere Lieferanten, Krankenkassen und Finanzbehörden.
- Beratung von Insolvenzgläubigern; insbesondere geltend Machung bestehender Sicherungsrechte (Sicherungsübereignungen, Globalzessionen, etc.) gegenüber dem Insolvenzverwalter.
- Vertretung im Zwangsversteigerungs-/Zwangsverwaltungsverfahren.
- außergerichtliche Begleitung bei Auflösung und Abwicklung von Gesellschaften (Liquidation).
Steuerrecht
- Beratung bei der Existenzgründung, Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften aus steuerlicher Sicht.
- Beratung in sämtlichen steuerlichen Problemen, die in Verbindung mit dem Gesellschaftsrechtlichen Fragstellungen auftreten können.
- Beratung in Haftungsfragen gegenüber den Finanzbehörden (Haftungsbescheide, Steuerhinterziehung, Selbstanzeigen, etc.).
- Auswertung und Aufbereitung von Finanzbuchhaltungsunterlagen Jahresabschlüssen, Einnahmenüberschussrechungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen usw. für finanzierende Banken (Basel II) und andere Gläubiger.
Wirtschaftsrecht
- Beratung bei Unternehmenskauf und Kauf von Beteiligungen.
- Beratung und Begleitung bei Gründung von Kapital- und Personengesellschaften, gleich welcher Rechtsform.
- Beratung und Begleitung bei bankrechtlichen Angelegenheiten (Kreditaufnahme, Sicherheiten usw.).
- Beratung von Gesellschaftern, Geschäftsführern hinsichtlich gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen (Gesellschafterversammlungen/-beschlüsse, Anteilsabtretungen, Kapitalerhöhungen, -Herabsetzungen usw.).
- Beratung beim Erwerb von Immobilien.