Kompetenzen

Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehören die Insolvenzverwaltung und Sanierungsberatung. Insbesondere ist Herr Rechtsanwalt Stephan Haspel als "Fachanwalt für Insolvenzrecht" und "Fachanwalt für Steuerrecht" seit vielen Jahren als Insolvenzverwalter /2–Insolvenztreuhänder und als rechtlicher Berater für Unternehmen in der Krise tätig. Auch verfügt Herr Rechtsanwalt Stephan Haspel aufgrund seiner langjährigen Erfahrung als Insolvenzverwalter über fundierte Kompetenzen im Steuer-, Handels-, Gesellschafts-, Bank-, und Immobilienrecht.

Insolvenzverwaltung

Seit vielen Jahren wird Herr Rechtsanwalt Stephan Haspel vom Insolvenzgericht am Amtsgericht Landau zum Insolvenzverwalter /–Insolvenztreuhänder bestellt. Diese Tätigkeit umfasst die Verwaltung von Kapital-/ Personengesellschaften, Einzelunternehmungen und auch die Durchführung von Verbraucherinsolvenzverfahren. Insbesondere hat Herr Rechtsanwalt Stephan Haspel als Insolvenztreuhänder bereits mehr als 150 Regel- und mehr als 500 Verbraucherinsolvenzverfahren betreut, wobei hier bei den Firmeninsolvenzen nicht die Liquidation der Unternehmen, sondern die Sanierung und der Erhalt der Arbeitsplätze im Vordergrund steht.

Sanierungs-/Insolvenzberatung

  • rechtliche Beratung und Vertretung von insolvenzgefährdeten Firmen.
  • Feststellung Insolvenzantragspflicht
  • Aktive Beseitigung der Insolvenzgründe (Kapitalerhöhungen, Rangrücktritte usw.).
  • Insolvenzantragstellung und beratende Begleitung im Insolvenzeröffnungsverfahren (vorläufige Insolvenzverwaltung) und im endgültigen Insolvenzverfahren; insbesondere Vertretung gegenüber Insolvenzverwalter, Strafverfolgungs-/ Finanzbehörden.
  • Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern in Krisensituationen.
  • Durchführung von aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren und Einreichung von Verbraucherinsolvenzanträgen.
  • Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern, insbesondere Lieferanten, Krankenkassen und Finanzbehörden.
  • Beratung von Insolvenzgläubigern; insbesondere geltend Machung bestehender Sicherungsrechte (Sicherungsübereignungen, Globalzessionen, etc.) gegenüber dem Insolvenzverwalter.
  • Vertretung im Zwangsversteigerungs-/Zwangsverwaltungsverfahren.
  • außergerichtliche Begleitung bei Auflösung und Abwicklung von Gesellschaften (Liquidation).

Steuerrecht

  • Beratung bei der Existenzgründung, Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften aus steuerlicher Sicht.
  • Beratung in sämtlichen steuerlichen Problemen, die in Verbindung mit dem Gesellschaftsrechtlichen Fragstellungen auftreten können.
  • Beratung in Haftungsfragen gegenüber den Finanzbehörden (Haftungsbescheide, Steuerhinterziehung, Selbstanzeigen, etc.).
  • Auswertung und Aufbereitung von Finanzbuchhaltungsunterlagen Jahresabschlüssen, Einnahmenüberschussrechungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen usw. für finanzierende Banken (Basel II) und andere Gläubiger.

Wirtschaftsrecht

  • Beratung bei Unternehmenskauf und Kauf von Beteiligungen.
  • Beratung und Begleitung bei Gründung von Kapital- und Personengesellschaften, gleich welcher Rechtsform.
  • Beratung und Begleitung bei bankrechtlichen Angelegenheiten (Kreditaufnahme, Sicherheiten usw.).
  • Beratung von Gesellschaftern, Geschäftsführern hinsichtlich gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen (Gesellschafterversammlungen/-beschlüsse, Anteilsabtretungen, Kapitalerhöhungen, -Herabsetzungen usw.).
  • Beratung beim Erwerb von Immobilien.
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erstellt: 30.4.11 15:02

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